Informationen für Eltern und werdende Eltern in Bochum, Gelsenkirchen, Herne und den Ennepe-Ruhr-Kreis

Herzlichen Glückwunsch, Sie werden Eltern!

Allgemeine Informationen

Hebammen sind Ansprechpartnerinnen für alle Probleme und Sorgen, die eine Schwangerschaft, die Geburt und das Wochenbett mit sich bringen.

Sie bieten von der Schwangerenvorsorge bis zur Stillberatung alle Leistungen (außer Ultraschall) rund um Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett an. Die Leistungen lassen sich in die Schwangerenvorsorge vor der Geburt und die Wochenbettbetreuung nach der Geburt gliedern.

Folgender Betreuungsumfang ist möglich:

  • Wochenbettbetreuung - Sie lernen die Hebamme während eines persönlichen Termins vor der Geburt kennen und können alle offenen Fragen klären. Der Schwerpunkt bei dieser Betreuungsform liegt in der Wochenbettbetreuung nach der Geburt, die Schwangerenvorsorge wird durch den Gynäkologen durchgeführt.
  • Schwangerenvorsorge und Wochenbettbetreuung - Die Schwangerenvorsorge findet im Wechsel mit dem Gynäkologen statt, die Wochenbettbetreuung nach der Geburt übernimmt die Hebamme.
  • Schwangerenvorsorge, Hausgeburt und Wochenbettbetreuung - Die Hebamme betreut die Schwangere regelmäßig bei der Schwangerenvorsorge vor der Geburt, betreut die Geburt zu Hause und übernimmt die Wochenbettbetreuung nach der Geburt. Die 24-stündige Rufbereitschaft beginnt bei Vollendung der 37. Schwangerschaftswoche und kostet derzeit um die 600 bis 800 Euro, die nicht komplett von der Krankenkasse übernommen wird. Bei auftretenden Problemen wird die Schwangere in die Klinik begleitet.
  • Schwangerenvorsorge, Beleggeburt und Wochenbettbetreuung - Die Hebamme betreut die Schwangere regelmäßig bei der Schwangerenvorsorge vor der Geburt, betreut die Geburt im Krankenhaus und übernimmt die Wochenbettbetreuung nach der Geburt. Zu beachten ist, dass die Hebammen nur in bestimmten Krankenhäusern Beleggeburten übernehmen dürfen. Auch hier beginnt die 24-stündige Rufbereitschaft bei Vollendung der 37. Schwangerschaftswoche und kostet derzeit um die 600 bis 800 Euro, die nicht komplett von der Krankenkasse übernommen wird.

Folgende Leistungen bieten Hebammen im Allgemeinen an:

  • Regelmäßige Schwangerenvorsorge – auch im Wechsel mit Ihrem Frauenarzt bzw. Ihrer Frauenärztin
  • Hilfe bei Beschwerden
  • Geburtsvorbereitung
  • Geburtshilfe
  • Wochenbettbetreuung
  • Stillberatung
  • Beratung zur Beikost

Die Krankenkasse übernimmt jedoch nur das Erstgespräch mit einer Hebamme pro Schwangerschaft - sollten Sie die Hebamme wechseln oder mehr als eine Hebamme kennenlernen wollen, so müssten Sie das zweite Erstgespräch selber zahlen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 75,00 Euro.

Kurse wie Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik bieten jedoch wenige freiberufliche Hebammen an – sie sind meist in Praxen, Kliniken oder städtischen Einrichtungen organisiert.

Beleggeburten in den Kliniken können ebenfalls nicht alle Hebammen durchführen – diese können die Hebammen nur anbieten, wenn sie einen Vertrag mit der Klinik haben. Für Bochum haben wir nur drei Beleghebammen gelistet und eine Hebamme, die Hausgeburten anbietet - diese Hebammen sind oftmals schon weit im Voraus ausgebucht.

Wir führen eine 1:1-Vermittlung durch, das heißt Sie bekommen den Kontakt einer passenden Hebamme zur Terminabsprache, nicht eine Liste aller verfügbaren Hebammen.

Welche Hebammen gibt es?

Freiberufliche Hebamme: Sie ist für die Schwangere oder Wöchnerin erreichbar. Zu ihren Aufgabenbereichen gehören die Vorsorge in der Schwangerschaft und die Wochenbettbetreuung. Einige wenige Hebammen bieten auch die Durchführung von Hausgeburten an, für Bochum haben wir derzeit eine Hebamme.

Beleghebamme: Für Bochum haben wir nur wenige Beleghebammen gelistet - die Beleghebamme ist ebenfalls eine frei praktizierende Hebamme, hat allerdings einen Belegvertrag mit einer oder mehreren Geburtskliniken oder Geburtenhäusern. Die Betreuung und Begleitung der Schwangeren sowie die Geburt finden in der Klinik statt, an die die Beleghebamme vertraglich gebunden ist. Die Rufbereitschaftspauschale wird anteilig von einigen Krankenkassen übernommen, jedoch liegt der Eigentanteil, den die Schwangere zu zahlen hat, zur Zeit bei 600 bis 800 Euro.

Angestellte Hebamme: Sie arbeitet fest angestellt in einer Klinik und wird dort im Kreißsaal, auf der Wochenbettstation oder auf der Kinderstation eingesetzt.

Familienhebamme: Ihre Tätigkeit unterscheidet sich von den anderen Hebammen. Sie betreut Familien in Problemsituationen nach der Geburt eines Kindes – auch über das Wochenbett hinaus – und kann so dabei helfen, trotz der Schwierigkeiten eine gute Bindung zwischen Mutter und Kind entstehen zu lassen.

Kontakt zur Hebammenzentrale Bitte füllen Sie unser Online-Kontaktformular aus!

Telefon: 0234 97730-55
Telefax: 0234 97730-19

Dienstag bis Donnerstag
08:30 – 12:30 Uhr

hebammenzentrale(at)asb-bochum.de

Welche Leistungen zahlt die Krankenkasse?

Jede gesetzlich versicherte Schwangere hat Anspruch auf die Betreuung durch eine Hebamme, allerdings werden nicht alle Leistungen bezahlt. Es ist daher sinnvoll, sich gegebenenfalls vorher bei der Krankenkasse zu erkundigen. Dasselbe gilt für privatversicherte Frauen.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen ausschließlich die Kosten für ein Vorgespräch. Weitere Vorgespräche (mit einer zweiten oder einer dritten Hebamme) müssen durch die Schwangere selbst getragen werden.

Einige Hebammen haben sich fortgebildet und bieten weitere Leistungen an, die zum Teil privat abgerechnet werden, z. B. (geburtsvorbereitende) Akupunktur, Homöopathie, Schwangerengymnastik, Massage oder Trageberatung.