Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Zweck der Hebammenzentrale für Bochum

1.1. Die „Hebammenzentrale für Bochum“ hat die Aufgabe, die Betreuung und Versorgung von Schwangeren, Müttern und Neugeborenen bestmöglich zu unterstützen, indem Hebammen an Schwangere/Wöchnerinnen vermittelt werden.

1.1.1. Die Hebammenzentrale für Bochum wird durch den Arbeiter-Samariter-Bund OV Bochum e. V. betreut und dieser fungiert als koordinierende Stelle zwischen Hebammen & Schwangeren/Wöchnerinnen.

1.1.2. Die Hebammenzentrale für Bochum vermittelt für die Städte Bochum, Gelsenkirchen, Herne und den gesamten Ennepe-Ruhr-Kreis.

1.2. Eine Vermittlungsgarantie kann weder für die schwangeren Frauen/Wöchnerinnen, noch für die Hebammen gegeben werden. Ein Anspruch auf Vermittlung besteht nicht.

1.3. Die Hebammen informieren die Hebammenzentrale für Bochum regelmäßig über ihre freien Kapazitäten und Urlaubspläne bzw. Ausfallzeiten (z. B. Elternzeit, lange Krankheit). Nur so kann ein reibungsloser Ablauf stattfinden und die Frauen an die Hebammen vermittelt werden.

1.4. Die Schwangeren/Wöchnerinnen sollen vorrangig gebietsbezogen vermittelt werden. Die Hebammen bieten ihre Tätigkeit stadtteilbezogen an und die Vermittlung soll dies berücksichtigen.

1.5. Die Hebammen sollen sich innerhalb von 3 Werktagen ab Anfrage bei der Hebammenzentrale für Bochum zurückmelden, ob eine Betreuung übernommen bzw. gewährleistet werden kann.

1.6. Eine Anfrage kann telefonisch zu den angegebenen Zeiten oder per E-Mail erfolgen.

1.6.1. Das Formular der Hebammenzentrale für Bochum benötigt von der Schwangeren/Wöchnerin die personenbezogenen Daten wie Name, Straße, PLZ, Ort, Telefonnummer und E-Mailadresse sowie den errechneten Geburtstermin und welche Leistungen gewünscht sind. Des Weiteren werden Angaben benötigt, ob Komplikationen vorliegen und ob eine Übersetzung erforderlich ist.

1.6.2 Wenn die Schwangere eine vertrauliche Geburt wünscht, sollte sie dies zu Beginn des Telefonates angeben.

1.6.3. Die Hebammenzentrale für Bochum meldet sich innerhalb von 3 maximal 5 Werktagen nach der Anfrage bei der schwangeren Frau/Wöchnerin zurück, wenn die Anfrage ordnungsgemäß gestellt wurde.

1.6.4. Mit dem Absenden der Daten bestätigt die schwangere Frau/Wöchnerin die Richtigkeit der Daten.

1.7. Die Hebamme willigt ein, dass die Hebammenzentrale für Bochum dem Gesundheitsamt der Stadt Bochum eine Liste mit Namen derjenigen, die sich der Hebammenzentrale für Bochum angeschlossen haben, auf Verlangen zur Einsicht bereithält.

2. Öffentlichkeitsarbeit

2.1. Die Öffentlichkeitsarbeit erfolgt über die Stadt Bochum und den Arbeiter-Samariter-Bund Ortsverband Bochum e. V.

3. Kosten/Finanzierung

3.1. Die Kosten für das Projekt „Hebammenzentrale für Bochum“ werden durch den Arbeiter-Samariter-Bund Ortsverband Bochum e. V. getragen.

3.2. Der Arbeiter-Samariter-Bund Ortsverband Bochum e. V. ist auf Spenden angewiesen. Mit dem Vermerk "Spende Hebammenzentrale für Bochum“ kann auf folgendes Konto gespendet werden:

Bank für Sozialwirtschaft Köln
IBAN: DE15 3702 0500 0007 2704 00
BIC: BFSWDE33XXX

4. Laufzeit

4.1. Die Hebammenzentrale für Bochum ist ein Projekt der Stadt Bochum und des Arbeiter-Samariter-Bund Ortsverband Bochum e. V.

4.2. Das Projekt läuft auf unbestimmte Zeit.

5. Aufnahme in die Hebammenzentrale

5.1. Aufgenommen werden Hebammen, die eine staatlich anerkannte Berufserlaubnis haben und auch als freiberufliche Hebammen in Bochum tätig sind. Hierzu benötigt die Hebammenzentrale für Bochum die Hebammenurkunde als Kopie von der Hebamme sowie den Nachweis über Pflichtfortbildungsstunden nach HebBo NRW §7.

5.2. Voraussetzung zur Ausübung einer Tätigkeit als freiberufliche Hebamme sind:

  • das Vorhandensein einer IK-Nummer
  • Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft der Hebammen
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Freiberufliche Hebammen
  • Anmeldung beim Gesundheitsamt der Stadt Bochum (Frau Kolter).

5.3. Die Daten der registrierten Hebammen werden nicht zum Zwecke der werblichen Ansprache an Dritte weitergegeben und unterliegen dem BDSG (Bundesdatenschutzgesetz).

5.4. Registrierte Hebammen für Vermittlungen des Ennepe-Ruhr-Kreises willigen ein, dass die Hebammenzentrale für Bochum dem ASB KV Witten e. V. eine Liste mit Namen derjenigen, die sich der Hebammenzentrale für Bochum angeschlossen haben, auf Verlangen zur Einsicht bereithält.

6. Beendigung der Zusammenarbeit mit der Hebammenzentrale

6.1. Die Mitgliedschaft bei der Hebammenzentrale für Bochum kann mit einer Frist von einer Woche zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

6.2. Wenn Pflichtfortbildungsstunden nach HebBo NRW §7 nicht erbracht wurden, werden keine Schwangeren/Wöchnerinnen an die Hebamme vermittelt. Werden die Nachweise nicht innerhalb von 1 Monat ab Aufforderung durch die Hebammenzentrale für Bochum nachgereicht, kann die Zusammenarbeit sofort und ohne Einhaltung einer Frist durch die Hebammenzentrale beendet werden. Ausgenommen sind wichtige Gründe (z. B. Unfall, Krankheit, Schwangerschaft).

6.3. Das weitere Recht zur fristlosen Kündigung bleibt der Hebammenzentrale für Bochum vorbehalten, insbesondere wenn es an einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen der Hebamme und der Hebammenzentrale für Bochum mangelt.

7. Datenschutz

7.1. Die der Hebammenzentrale für Bochum zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden erfasst, gespeichert und verarbeitet zum Zwecke der Vermittlung. Die Schwangere/Wöchnerin stimmt zu, dass die erforderlichen, personenbezogenen Daten an die Hebamme weitergegeben werden.

7.2.1. Die erfassten Daten werden lediglich an die zu vermittelnde Stelle (Arbeiter-Samariter-Bund Ortsverband Bochum e. V.) weitergeleitet und umfassen nur für die Vermittlung notwendige personenbezogene Daten.

7.2.2. Aus den erfassten, personenbezogenen Daten werden statistische Auswertungen erstellt. Es werden lediglich das Datum und die Anzahl der Geburten pro Monat, die Postleitzahl, der Zeitpunkt der Anfrage und Vermittlung sowie das Geschlecht des Anfragestellers erfasst und für die Statistik ausgewertet. Hierbei können keine Rückschlüsse auf einzelne Personen gezogen werden.

7.2.3. Alle personenbezogenen Daten werden 8 Wochen nach dem uns mitgeteilten voraussichtlichen Entbindungstermin bzw. dem uns mitgeteilten Geburtstermin gelöscht.

7.3. Personenbezogene Daten werden nicht zum Zwecke der werblichen Ansprache an Dritte weitergegeben und unterliegen dem BDSG (Bundesdatenschutzgesetz).

8. Erreichbarkeit

8.1. Die Hebammenzentrale für Bochum ist von Dienstag bis Donnerstag von 08:30 Uhr – 12:30 Uhr unter der Telefonnummer 0234 97730-55 oder per Mail an hebammenzentrale(at)asb-bochum.de zu erreichen.

8.2. Notfälle können Montag bis Sonntag von 00:00 – 23:59 Uhr unter der Telefonnummer 0234 19212 oder per Mail an hebammenzentrale(at)asb-bochum.de aufgenommen werden. Eine Rückmeldung erfolgt zum nächst möglichen Zeitpunkt.

9. Haftungsausschluss

9.1. Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Bochum, den 30.01.2018